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Informationen, Tipps und Hilfsmittel für Kleinunternehmen., Nach §97 Abs. 1 SGB IV hat der Arbeitgeber alle Beschäftigten auf das ELENA- Verfahren hinzuweisen. Dies muss auf der Entgeltbescheinigung (Abrechnung) erfolgen. Der Beschäftigte ist darüber zu informieren, dass seine Daten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS)

Not Applicable $ 8.95