Gesetzliche Betreuung - Startseite

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Die gesetzliche Betreuung ist nicht zu verwechseln mit der begleitenden Betreuung im Sinne von Begleitung und Fürsorge. Die gesetzliche Betreuung hat die Aufgabe, im Rahmen seines Aufgabenkreises die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und diesen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Rechtshandlungen des

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